Der erste Schritt.
Wo kommt der Strom her? Gibt es genug davon in Ihrem Hausanschlusskasten? Bei einem Einfamilienhaus ist in der Regel davon auszugehen, dass der Hausanschluss genügend Leistungsreserven zur Verfügung stellt. Es gilt aber zu beachten, ob sich bereits stromintensive Großverbraucher, wie z. B. Durchlauferhitzer, Wärmepumpe, Sauna in Ihrem Haus befinden. Ist dies der Fall, wäre der erste Schritt, den Energieversorger hinsichtlich des Installationswunsches einer Wallbox anzufragen.
Sind Anpassungen der elektrischen Anlage notwendig?
Alles beginnt mit Ihrem Zählerkasten. Dieser ist mit einer der wichtigsten Komponenten. Die Beschaffenheit des Zählerschranks ist grundsätzlich in den technischen Anschlussbedingungen Niederspannung (TAB) geregelt. Die zugehörige DIN VDE-AR-N 4100 regelt, welche Komponenten verpflichtend verbaut werden müssen. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass Ihr Zählerschrank diesen Normen entspricht. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass ggf. eine (Teil-)Modernisierung notwendig ist, damit die Richtlinien erfüllt werden (bspw. bei Häusern die älter als Baujahr 1990 sind).
In Abhängigkeit Ihrer elektrischen Vorinstallation bedarf es für die Errichtung einer Ladestation einen separaten Stromkreis mit einem ausreichend dimensionierten Leitungs-sowie Fehlerstromschutzschalter (FI- und LS-Schutzschalter). Hierbei ist darauf zu achten, dass keine weiteren Geräte an diesen Stromkreis angeschlossen sind. Gibt es dort, wo die Wallbox installiert werden soll, bereits einen Starkstromanschluss, kann dieser im Normalfall für die Ladestation genutzt werden.
Für eine vollständige Installation und Inbetriebnahme der Ladestation sind in Ihrem Zählerkasten im häufigsten Fall noch diverse technische Komponenten entsprechend den gültigen Normen und technischen Anschlussbedingungen des lokalen Verteilnetzbetreibers nachzurüsten. Hierzu zählen bspw. der Selektive Leitungsschutzschalter (SLS), sowie der Überspannungsschutz (ÜSS).
Der SLS ist ein strombegrenzendes Schaltgerät und kann bei Überlast oder Kurzschluss die Stromzufuhr der gesamten Anlage unterbrechen. Aufgrund der Nutzungsänderung Ihrer Hausinstallation von Aussetzbetrieb (kein größerer Stromverbraucher ist dauerhaft in Betrieb, sondern nur zeitweise) auf Dauerlastbetrieb (bspw. eine Ladestation, die mit 11 kW eine lange Zeit über betrieben wird) ist dieser gemäß DIN VDE-AR-N 4100 Vorschrift. Es kann vorkommen, dass ein vorhandener SLS, aufgrund der sich nun veränderten Anforderungen einer Ladeinfrastruktur, in einen anderen Modell-Typ getauscht werden muss.
Blitzeinschläge in Ihr Haus oder in der Nähe führen zu Überspannungen im Stromnetz und können die gesamte elektrische Anlage inklusive Ihres Elektrofahrzeugs schädigen. Um hohe Folgekosten zu vermeiden, schreibt die DIN VDE 0100-443/-534 den Einbau eines Überspannungsschutzes vor. Sofern sich in Ihrem Haus noch kein ÜSS befindet, wird dieser im Rahmen der Installation der Ladestation verpflichtend in Ihrem Zählerschrank nachgerüstet. Sollte die Ladestation mehr als 10 Meter vom ÜSS entfernt (meist im Zählerkasten verbaut) installiert werden, wird ein zweiter Überspannungsschutz mit anderer Typenklasse notwendig. Dieser wird meist in einem separaten Kleinverteiler kurz vor der Ladestation installiert. Diese zusätzliche Komponente ist erforderlich, damit die resultierenden Überspannungen im Stromnetz kompensiert und nicht an die Ladestation und Ihr Elektrofahrzeug weitergegeben werden.
Um eine künftige Steuerbarkeit Ihrer Ladestation durch den Verteilnetzbetreiber gewährleisten zu können, empfehlen wir Ihnen bereits eine Kommunikations- bzw. Datenleitung von der Ladestation in den Zählerkasten mit zu verlegen. Diese Maßnahme räumt dem Netzbetreiber das Recht ein, Ihre Ladestation im Bedarfsfall zu regulieren.